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RA Dr.jur. Kay Krüger berichtet

Ein eingetragener Verein (e.V.) aus dem Raum München, setzt sich für den gemeinschaftlichen Anbau von Cannabis für den Eigenbedarf ein. Dieser hat nun vor dem Oberlandesgericht München einen bedeutenden juristischen Sieg errungen. Das Amtsgericht München hatte zuvor die Anmeldung des Vereins abgelehnt, da der in der Satzung festgelegte Zweck nach aktueller Gesetzeslage als illegal eingestuft wurde. Der Verein beabsichtigt, sich für die Legalisierung von THC-haltigem Hanf einzusetzen und erst dann den gemeinschaftlichen Anbau unter legalen Bedingungen zu organisieren.

Beschluss hebt Zurückweisung auf: Freiheit der Vereinigung im Fokus

Der Beschluss des Amtsgerichts München wurde vom Oberlandesgericht München aufgehoben. Die Richter betonten, dass der in der Satzung festgelegte Zweck nicht gegen ein aktuelles gesetzliches Verbot verstößt. Die Satzung des Vereins betont ausdrücklich, dass der Anbau erst erfolgen soll, wenn dies gesetzlich erlaubt ist. Das Gericht würdigte die Vereinigungsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 1 GG und sah keine Grundlage, die Eintragung des Vereins aufgrund möglicher zukünftiger Aktivitäten abzulehnen.

Gesetzgebungsvorhaben und Vereinszweck im Einklang

Das Gericht berücksichtigte auch laufende Gesetzgebungsvorhaben zur Legalisierung von privatem Cannabisanbau für Erwachsene in Deutschland. Die Richter argumentierten, dass angesichts dieser Entwicklungen der Vereinszweck nicht als gegen die guten Sitten verstoßend betrachtet werden könne. Die Eintragung des Vereins wurde angeordnet, da der Vereinszweck unter den aktuellen Umständen als rechtlich zulässig und im Einklang mit der Vereinigungsfreiheit angesehen wurde.

Aktuelle rechtliche Diskussion in Deutschland zur Cannabis-Legalisierung

Die juristische Landschaft in Deutschland befindet sich in einem dynamischen Wandel hinsichtlich der Cannabis-Legalisierung. Laufende Gesetzgebungsvorhaben, wie der Entwurf eines Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (CanG), zeigen, dass die Debatte über den Eigenanbau und -konsum von Cannabis für Erwachsene an Fahrt gewinnt. Dieser Paradigmenwechsel könnte auch Auswirkungen auf die Gründung von Vereinen haben, die sich für die Legalisierung einsetzen, indem sie rechtliche Rahmenregelungen für den Anbau unter Berücksichtigung der Vereinigungsfreiheit und gesellschaftlicher Veränderungen schaffen.

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