Kanzlei Dr. Krüger – Düsseldorf
für Erbrecht, Stiftungsrecht, Vereinsrecht
Die Düsseldorfer Kanzlei, wird geprägt von ihrem Gründer und Namensgeber Rechtsanwalt Dr. Kay Krüger. Sein Name steht für Stiftungsrecht, Vereinsrecht, Gemeinnützigkeitsrecht und Nachfolgeplanung. Er verfügt über viele Jahre Berufserfahrung als Leiter namhafter gemeinnütziger Organisationen. Unterstützt wird er in der Kanzlei durch zwei weitere Rechtsanwälte.
Dr. Kay Krüger ist gefragter Interviewpartner für Wirtschaftsmagazine, Tageszeitungen und Hörfunkberichte und Mitautor in einem Rechtshandbuch für Stiftungen. Seine Kanzlei bietet neben Seminaren auch Broschüren, Vordrucke und Muster rund um das Stiftungswesen an.
Die Kanzlei überzeugt durch ihre konsequente Ausrichtung auf den Nischenbereich Stiftungen, Nachfolgeplanung, Gemeinnützigkeitsrecht.
Die Kanzlei Dr. Krüger hat sich hochgradig und langjährig spezialisiert – dies ermöglicht Mandate als Herausforderung anzusehen und hochqualifizierte Individualbearbeitung zu gewährleisten – bei uns geht es um Einzelfallberatung – im Mittelpunkt steht der Mandant mit seiner Fragestellung – seiner Zielsetzung.
Als Kanzlei für Erbrecht, Vereinsrecht, Vereinserrichtung, Testament, Stiftungsgründung, Stiftungsrecht, Verbandserrichtung, Verbandsrecht & Gemeinnützigkeit bieten wir mit unseren Anwälten eine Expertise auf höchstem Niveau.
Hierzu bedarf es neben Beherrschung der juristischen Materie, Zeit, Einfühlungsvermögen und der Bereitschaft, auch neue Wege gemeinsam zu erarbeiten und zu gehen.
Über die rechtlich juristische Arbeit hinaus versteht sich die Kanzlei Dr. Krüger als Dienstleister und erbringt Serviceleistungen – die Bearbeitung des Mandats ist unseren Klienten zu jeder Zeit transparent – hierbei wird der Abstimmung mit dem Mandanten und der Information des Mandanten ein hoher Stellenwert eingeräumt.
Der Schlossturm in Düsseldorf
In unmittelbarer Nähe befindet sich die Kanzlei
Unsere Leistungen
Erbrecht
Wir streiten und beraten: Sie beabsichtigen Ihren Nachlass zu regeln? Sie wollen, dass Ihr Erbrecht durchgesetzt wird?
Stiftungsrecht
Wir beherrschen das Stiftungsrecht mit all seinen Facetten. Wir beraten, gründen Stiftungen und vertreten Stiftungen im gerichtlichen Verfahren.
Vereinsrecht
Vereinsgründung, gerichtliche Vertretung und außergerichtliche Beratung und Vertretung sowie Umwandlungen und Strategieberatung gehören zu unserem Tagesgeschäft.
Verbandsrecht
Gründung, Beratung und Umstrukturierung Ihres Verbandes sowie gerichtliche Vertretung.
Testament
Erbrechtliche Konflikte können durch optimierte Gestaltung vermieden die Erbschaftssteuer reduziert werden.
Stiftungsgründung
Gründung einer Stiftung: Hunderte von Gemeinnützigen Stiftungen, Treuhandstiftungen, Familienstiftungen und Bürgerstiftungen wurden und werden gegründet.
Vereins- und Verbandserrichtung
Wir gründen und beraten Vereine und Verbände auch als übergeordnete Organisation etwa als Dachverein.
Gemeinnützigkeit und Steuern
Die Gemeinnützigkeit für Stiftungen, Vereine und Verbände eröffnet zahlreche Vorteile und zieht steuerliche Vorgaben der Finanzbehörden nach sich. Ist diese erreicht muss sie über Jahre erhalten bleiben.
Blog
Cannabis-Vereine in Deutschland – aller Anfang ist schwer. Eintragung im Vereinsregister durch Oberlandesgericht München angeordnet
RA Dr.jur. Kay Krüger berichtet Ein eingetragener Verein (e.V.) aus dem Raum München, setzt sich für den gemeinschaftlichen Anbau von Cannabis für den Eigenbedarf ein. Dieser hat nun vor dem Oberlandesgericht München einen bedeutenden juristischen Sieg errungen. Das...
Stiftungen in Liechtenstein – Erfahrungsbericht Risiken
Die Kanzlei Dr Krüger informiert über eine sehr interessante Doku über das Thema Familienstiftung. Ein kürzlich erschienenes Video von Plusminus beleuchtet die Schattenseiten der liechtensteinischen Familienstiftungen, die einst als sichere Hafen für Vermögen galten....
BFH: Stiftung & Co. KG ist keine gewerblich geprägte Personengesellschaft
In seinem Urteil vom 27. April 2022, II R 9/20, entschied der Bundesfinanzhof, dass eine Stiftung & Co. KG keine gewerblich geprägte Personengesellschaft ist. So muss eine vermögensverwaltende Stiftung & Co. KG bei der lediglich eine Stiftung persönlich...
Erstkontakt
Sie würden gerne in Kontakt treten, ohne eine unmittelbare Kostenfolge auszulösen?
Sie benötigen eine Beratung, die auf Ihre Bedürfnisse einzugehen im Stande ist, nicht „von der Stange“ Mandate abarbeitet und Sie ein vertrauensvolles Verhältnis zu Ihrem Ansprechpartner aufbauen können?
Die Anliegen jedes Mandanten sind für uns sehr wichtig.
Code of practice
Wir sind bemüht, diesen Bedürfnissen gerecht zu werden, indem wir
- keine Kosten berechnen für ein erstes Gespräch über den Hintergrund und die Notwendigkeit einer juristischen Begleitung (in der Regel Telefonat oder Email Anfrage)
- im Falle der Beauftragung (Mandatierung) von Anfang an eine Kostentransparenz herstellen – oftmals auf Ihre Anfrage hin in Form eines vereinbarten Kostenrahmens
- uns unabhängig vom Geschäftswert Ihres Mandats und der hieraus erwachsenden Gebühren Zeit nehmen, um auf Ihre Fragen einzugehen – hierzu gehört, dass Sie von Anfang an mit einem Gesprächspartner zu tun haben werden:
Dies vermeidet Informationsverluste! - den ständigen Kontakt zu Ihnen suchen und bemüht sind, diesen aufrecht zu erhalten – hierzu werden alle zur Verfügung stehenden Kommunikationswege genutzt – dies hält Sie informiert: Sie kennen zu jedem Zeitpunkt den aktuellen Stand Ihres Mandats
Die Kanzlei hat die Zulassung für alle Amtsgerichte (AG), Landgerichte (LG) und Oberlandesgerichte (OLG)
Wir freuen uns, auf eine erfolgreiche und vertrauensvolle Zusammenarbeit!