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Medienberichte

Stiftung, Vereine & mehr

In diesem Bereich finden Sie Medienberichte über die Kanzlei Dr. Krüger aus Düsseldorf. Dazu zählen unter anderem informative Fernsehberichte, Zeitungsartikel, Radiobeiträge, Galas und mehr. Zu den Spezialgebieten zählen unter anderem Stiftungsrecht & Stiftungsgründung, Vereinsrecht und Erbrecht.

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Gala Spendezeit e.V. Veranstaltung

Mit Dr. jur. Kay Krüger im Interview bei Antenne Düsseldorf zur 1. Spendezeit Gala von Spendezeit e.V.

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Veröffentlichung in der Loseblattsammlung des Haufe Verlages

Zum Thema Stiftungsgründung

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Interview WDR

Radiointerview im WDR zum Thema FIFA – Vereinsrecht Schweiz Deutschland mit Dr. Kay Krüger

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Dr. Kay Krüger bei Stern vom 03.06.2015:

Interview zur Lage der FIFA – Wann die Katar-WM neu ausgeschrieben werden müsste

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Warum ist die Fifa so korrupt? Hat auch der Status als Verein damit zu tun? Ein Gespräch mit Experte Kay Krüger über die Möglichkeit eines Aufsichtsrates und einen neuen Abstimm-Modus bei WM-Vergaben.

Der Fifa-Skandal wühlt den Weltfußball auf. Sepp Blatter hat nach der Kritik der vergangenen Tage seinen Rücktritt als Fifa-Präsident bekannt gegeben, in der Organisation tobt derweil weiter das Korruptions-Chaos.

Wie kann es eigentlich zu der Korruption kommen? Ist vielleicht nicht ausschließlich Sepp Blatter das Übel – sondern hat vielleicht auch der Status als gemeinnütziger Verein damit zu tun? Schließlich haben andere Vereine mit diesem Status ebenfalls mit Korruption zu kämpfen – siehe IOC oder ADAC. Die wichtigste Frage aber ist natürlich: Wie kann man die Strukturen der Fifa jetzt erneuern und reformieren, um Korruption zukünftig zu verhindern? Kay Krüger, Rechtsanwalt und Experte auf dem Gebiet des Vereins- und Verbandsrechts und der Gemeinnützigkeit, gibt Auskunft.

Herr Krüger, Joseph Blatter hat überraschend seinen Rücktritt angekündigt …
… das war allein aus aus der kollegialen Haftung heraus notwendig. Als Präsident oder Vorstand muss man Kollegen kontrollieren, man kann vielleicht nicht alle strafrechtlich relevanten Vorgänge überwachen. Aber wenn sich jemand für das falsche Verhalten von Kollegen herausreden will, geht das nicht. Er ist als Boss für seine Vorstandskollegen immer in der Mitverantwortung.

Geht es denn um Blatter allein? Könnte die Fifa-Krise nicht auch mit seiner Organisationsstruktur zusammenhängen? Im vergangenen Jahr war es der ADAC, auch beim IOC gab es immer wieder Korruptionsfälle. Alle drei Organisationen sind Verbände. Was ist so besonders an der Verbandsstruktur – trägt sie etwa zu Korruption bei?
Man muss zunächst einmal feststellen, dass Verbände und Vereine dem Privatrecht zuzuordnen sind. Das heißt: Sie dürfen sich frei und selbstständig organisieren. Sie dürfen autonom bestimmen, wen sie aufnehmen und wen nicht und sie bestimmen ihre innere Struktur. Das bedeutet auch: moralische Fragen, die öffentliches Interesse hervorrufen, müssen den Verein nicht zwingend interessieren.

Die Fifa muss den Umgang mit viel Geld verantworten. Es geht um Milliardenbeträge. Passt die Verbandsstruktur noch zu einem solchen Geschäftsgebaren?
Es ist ja nicht so, dass Verbände machen können, was sie wollen. Sie werden kontrolliert. In Deutschland hat das Finanzamt ein Auge auf jeden noch so kleinen Verein, zudem hat das Vereinsregister, angesiedelt an den Amtsgerichten, eine Überwachungsfunktion. Auch in der Schweiz, wo die Fifa gemeldet ist, gibt es eine Revisionsstelle. Dort gibt es drei Kriterien, die zu einer Überprüfung führen – die Fifa mit einem Umsatz von mehr als 3 Milliarden Euro wird selbstverständlich in finanziellen Fragen kontrolliert. Aber noch einmal: Zu einer Anstandsethik sind Vereine deshalb noch nicht verpflichtet …

Wie ließe sich denn mehr Moral in die Fifa bringen?
Erste Entwicklungen gibt es dort ja schon. Die Fifa entwickelt gerade Kriterien, denen sich die Mitgliedsverbände verpflichten müssen. In Deutschland macht beispielsweise der Paritätische Wohlfahrtsverband vor, wie so etwas funktionieren könnte. Wenn ein Verein dort Mitglied werden will, muss er bestimmte Kriterien erfüllen. Diese Kriterien gehen über die rechtlichen Bestimmungen hinaus. Sie nennen es „instrumentalisierte Sicherung der Selbstlosigkeit“. Selbstlos muss ja jeder Verein sein, doch dort gibt es Zusatzauflagen. Zum Beispiel darf der Geschäftsführer des Vereins nicht gleichzeitig im Vorstand sein. Die zusätzlichen Kriterien könnte sich im Falle der Fifa allerdings nur die Fifa selbst auferlegen.

Sepp Blatter hat bei seiner Abschiedsrede ja bereits Reformen angekündigt. Der zukünftige Präsident soll zum Beispiel nur noch befristet agieren dürfen, Mitglieder des Exekutivkomitees von allen Verbänden gewählt werden. Sind das Ansätze, die Hoffnung machen?
Ja, das sind Schritte in die richtige Richtung. Ein breiteres Wahlverfahren, mehr Demokratie.

Von internen Kontrollinstanzen ist bislang dennoch nicht die Rede. Die würden weiter fehlen. Wäre es nicht eine echte Reform, einen Aufsichtsrat einzurichten?
Um es etwas flapsig zu formulieren: Einen Aufsichtsrat kann man sich sicher antun, ja. Das könnte man über die Satzung abstimmen lassen. Wir bereiten so etwas gerade für einen Mandanten vor. Viele Vereine lehnen einen Aufsichtsrat allerdings ab, weil sie die Haftung übernehmen müssen und das nicht immer leisten können.

Angenommen man könnte die Fifa von Grund auf neu aufstellen. Wäre die Verbandsform dann noch die ideale Organisationsform?
Sagen wir es mal so: Es gibt auch Strukturen, in denen die handelnden Personen noch mehr Autonomie hätten. Die Fifa könnte auch eine Stiftung sein. Dann müsste sich ein Präsident nicht einmal mehr vor den eigenen Mitgliedern rechtfertigen. Die derzeitige Struktur passt da schon besser …

Worin liegt dann das Kernproblem?
Wenn 209 Verbände das gleiche Stimmrecht haben, aber die wirtschaftlichen und moralischen Rahmenbedingungen weit auseinander klaffen, ist die Gefahr von Korruption groß. Nach europäischen Maßstäben herrschen in einigen Verbänden desolate Strukturen.

Wie kann man das System aufbrechen?
Es gäbe mehrere Maßnahmen, um die Abläufe bei der Fifa zu optimieren. Ein Punkt ist die Gewichtung der Stimmrechte …

… die Cook-Inseln haben das gleiche Stimmgewicht wie der DFB …
… ja, es klingt immer ein bisschen nach der Arroganz des Mitteleuropäers, wenn man dort Veränderungen fordert. Alternativ würde es sicher schon helfen, wenn über die WM-Vergaben nicht nur von einem kleinen Kreis sondern von allen stimmberechtigten Mitgliedern, sprich den 209 Verbänden, abgestimmt wird.

Es bliebe immer noch die Möglichkeit zur Bestechung …
… aber bei 209 Stimmberechtigten würde das deutlich erschwert. Und die Wahl wäre demokratischer.

Wie schnell lassen sich denn Änderungen durchsetzen – und werden sie erfolgreich sein? Was wird aus der WM in Katar?
Es wird länger dauern, notwendige Umstrukturierungsmaßnahmen auf Dauer durchzusetzen. Das liegt wie schon beschrieben an den unterschiedlichen Konstitutionen der Mitgliedsverbände. Zudem muss ein Blick auf Vergangenes gerichtet werden. Dort stellen sich rechtliche Herausforderungen. Wenn bei der WM-Vergabe zum Beispiel nach Katar Korruption im Spiel war – dann muss die Wahl neu durchgeführt werden. Fest steht darum: Die Fifa braucht jetzt professionelle Beratung und eine absolut integre Person an der Spitze.

Herr Krüger, vielen Dank für das Gespräch. Interview: Felix Haas

Quelle: www.stern.de

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Dr. Kay Krüger in „Süddeutsche Zeitung“ vom 06.12.2014:

Beitrag zum Thema: Verein und Stiftung – Vorteile, Geldtransfer, Synergien

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Interview Handelsblatt

Zeitungsinterview über den Fall Hoeneß des FC Bayern

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„Der FC Bayern will seine Satzung ändern. Dabei geht es vordergründig um das Wörtchen „unbescholten“. Ex-Präsident Uli Hoeneß soll bald angestellt werden – und der Verein will nicht in Erklärungsnot kommen.

Der Zeitpunkt ist pikant und lässt Spekulationen hochkochen. Der FC Bayern will seine Mitglieder am 28. November auf der Hauptversammlung über eine Satzungsänderung abstimmen lassen. Das bestätigten Fankreise nach mehreren Medienberichten, etwa der „Bild“-Zeitung und des „Merkur“, gegenüber Handelsblatt Online.

Der Änderungswunsch: Der Wortlaut in Artikel 7 über die Aufnahme neuer Mitglieder. Bisher lautet dieser: „Als Mitglied können nur unbescholtene Personen aufgenommen werden.“ Künftig soll der Passus heißen: „Mitglied kann jede natürliche Person werden, welche die Ziele des Clubs unterstützt.“ Ein Zusammenhang drängt sich da: Momentan sitzt Ex-Präsident Uli Hoeneß noch in Haft. Ab Beginn des Jahres 2015 soll er aber wieder für den Verein arbeiten. „Es ist beabsichtigt, dass Uli Hoeneß in unserem Nachwuchsbereich beschäftigt wird, sobald er Freigang bekommt“, bestätigte Vereinspräsident Karl Hopfner in einem Interview der „Welt am Sonntag“. Freigänger können tagsüber außerhalb des Gefängnisses arbeiten und müssen nur zum Schlafen hinter Gitter. Seit Monaten war bereits spekuliert worden, dass der 62-Jährige bald wieder tagsüber bei seinem ehemaligen Club arbeitet. Hoeneß war bis zu seinem Rücktritt Mitte März 2014 Vereinspräsident und Aufsichtsratschef der ausgegliederten Profi-AG beim deutschen Fußball-Branchenprimus.

Das Münchner Landgericht hatte Hoeneß am 13. März wegen Steuerhinterziehung von 28,5 Millionen Euro zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Am 2. Juni musste er ins Gefängnis. Am 20. September bekam er seinen ersten Ausgang. Wann Hoeneß Freigänger wird, kommentieren die Justizbehörden nicht. Mit solch einem Job im Verein würde Uli Hoeneß auch erstmals seit Beginn seiner Haft im Juni 2014 in die breite Öffentlichkeit zurückkehren. Und da liegt für das Präsidium des Vereins möglicherweise das Problem, das die Verantwortlichen nun zu der Satzungsänderung animierte. Denn das Präsidium entscheidet über Mitgliedsanträge und kann somit auch im Zweifel Mitgliedsaspiranten ablehnen. Es könnte nun in Erklärungsnot kommen, wenn es vorbestrafte Sportfans oder Freigänger von einer Mitgliedschaft ausschließen wollte.

Ein Austritt kann nicht erzwungen werden
Zwar muss das Präsidium laut Satzung keine Begründung dafür geben, weshalb es einen Anwärter ablehnt. Und es ist auch keine Praxis, ein polizeiliches Führungszeugnis anzufordern. Doch in manchen Fällen dürften entsprechende Erkenntnisse durchaus zur Ablehnung führen. Ein so zurückgewiesener Fan könnte Widerspruch gegen eine Ablehnung einlegen – dann käme der Fall vor ein Gremium des Präsidiums in Abstimmung mit dem Ehrenrat, der ein gewisses moralisches Gegengewicht zu teils streitbaren Entscheidungen des Gremiums bilden soll. Spätestens in dieser Instanz könnte es für das Präsidium also künftig schwierig werden mit der Stallhygiene. Zudem stünde eine Wiederbeschäftigung von Hoeneß im starken Widerspruch zu den eigenen Leitlinien, was am Vereinsimage kratzen würde.

Der Verein wollte sich zu einer entsprechenden Anfrage trotz mehrfacher Kontaktversuche nicht äußern. In der „Bild“-Zeitung nannte es der heutige Präsident Karl Hopfner „hanebüchen“, einen Zusammenhang zwischen der Satzungsänderung und der Rückkehr von Uli Hoeneß zu ziehen. Doch Beobachter halten dies für wenig überzeugend. „Für mich drängt sich da ein Zusammenhang in jedem Fall auf, allein schon wegen des Zeitpunktes“, sagt Kay Krüger, Anwalt für Vereinsrecht der Kanzlei Krüger in Düsseldorf und Gründungsmitglied des Bundesverbandes Deutscher Vereine. Der Jurist hält es für nachvollziehbar und strategisch sinnvoll, dass der Klub einen möglichen Widerspruch zwischen der Arbeit von Uli Hoeneß und den eigenen Leitlinien von vornherein aus der Welt schaffen will. Er stellt klar: „Der FC Bayern wäre auch ohne Satzungsänderung keinesfalls verpflichtet, Uli Hoeneß auszuschließen. Der Verein allein entscheidet über die Mitgliedschaften.“

Verein braucht Dreiviertel-Mehrheit
Ohnehin ließe sich mit der Formulierung „unbescholtene Personen“ juristisch wenig erreichen, da es sich um einen „unbestimmten Rechtsbegriff“ handelt, der immer einer Auslegung bedarf. „Dies ist eine sehr alte Formulierung, die vermutlich schon sehr lange in der Satzung steht“, vermutet Krüger. „Dabei ist überhaupt nicht klar, was „unbescholten“ meint – eine Person, die wie Hoeneß eine Strafe verbüßt oder diese bereits hinter sich hat, könnte auch als unbescholten klassifiziert werden“, so der Jurist. Doch natürlich lässt sich absehen, dass ein enormer öffentlicher Druck entstehen könnte, wenn der FC Bayern die Passage in der Satzung belässt und sich lautstarke Kritiker finden. Deshalb sehen es nun auch einige Fans als sinnvoll an, die Satzung zu ändern. „Natürlich ist der Zeitpunkt ein bisschen unglücklich gewählt, weil so der Zusammenhang mit Hoeneß und seinem neuen Job offensichtlich ist und das in den Medien wieder an die große Glocke gehängt wird“, sagt Nick Rempfer, Vorsitzender des Fanclubs „Sportfreunde München 2.0“.

„Aber ich sehe das nicht als Fehler an, es ist in Ordnung, Hoeneß so den Weg zurück zu erleichtern“, so Rempfer. Der Ex-Präsident hat nach seiner Meinung die Chance auf eine Rückkehr in die Vereinsarbeit verdient: „Jeder Häftling, der sich entsprechend verhält, kann Freigang bekommen, wenn er eine Arbeit hat – und bei Hoeneß liegt es nahe, dass er diese Arbeit bei Bayern sucht.“ Die Haltung gegenüber Hoeneß in der Fanszene ist gespalten, längst stehen nicht mehr alle auf seiner Seite. Doch viele Klubanhänger sind genauso über den Umgang der Öffentlichkeit mit Hoeneß entzürnt. So auch Rempfer. Hoeneß habe große Fehler gemacht, seine Strafe sei verdient. Aber: „Die Medien haben eine unheimliche Macht, und sie vergessen offenbar manchmal, dass Sportler oder Personen wie Uli Hoeneß auch Familien und Enkelkinder haben, die unter reißerischer Berichterstattung leiden.“ Das sei nicht in Ordnung und somit sei es nachvollziehbar, dass der Verein nun großen Debatten um Hoeneß‘ weitere Mitgliedschaft vorgreifen wolle, sagt Rempfer. Fest steht: Die Diskussion darüber, ob Hoeneß nach seiner Steuerhinterziehung in Höhe von 28,5 Millionen Euro noch zu den moralischen Ansprüchen des FC Bayern passt, ist mit einer Satzungsänderung nicht aus der Welt. „Darüber gibt es noch viel zu reden, und darüber wird auch geredet werden“, glaubt Jurist Kay Krüger. „Aber so hat der Verein wenigstens eine Chance, dass die Diskussion etwas schneller abebbt, als wenn jemand in Rekursion auf die Satzung gegen Hoeneß mobil macht.“ Ob der Verein diese Gelegenheit bekommt, entscheiden Ende November die Mitglieder. Dafür müssen 75 Prozent der anwesenden Fans für die Satzungsänderung stimmen.“

Quelle: www.handelsblatt.com

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Interview WDR

Radiointerview im WDR zum Thema Vereinsrecht mit Dr. Kay Krüger

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Stifterkongress 2013

Die Rheinische Post berichtet über den Stifterkongress 2013

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Interview Antenne Düsseldorf

Radiointerview in Antenne Düsseldorf zum Thema 6. Stiftungskongress 2013 mit Dr. Kay Krüger

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Ehrung für Neusser Zülow-Stiftung

Stifterkongress NRW 2011

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Dr. Kay Krüger in DIE ZEIT vom 28.05.2009:

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Steht für den Unternehmer die dauerhafte Versorgung seiner Familie im Vordergrund, kommt für Kay Krüger, Inhaber der gleichnamigen, ebenfalls in Düsseldorf ansässigen Kanzlei, »die Errichtung einer Familienstiftung mit direkter Leitungskompetenz in Betracht«. Im Rahmen einer so genannten Doppelstiftung trage sie dem Ziel der Unternehmenssicherung Rechnung. Hierbei beteiligen sich sowohl eine gemeinnützige Stiftung als auch eine Familienstiftung an der operativen Gesellschaft respektive der Holdinggesellschaft, meist in Form einer GmbH.

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Die Umwandlung einer rechtsfähigen Stiftung in eine treuhänderische Stiftung
Abschließende Bemerkungen

Fortsetzung der Diskussion aus DIE STIFTUNG 01/09 und DIE STIFTUNG 02/09

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Die Umwandlung einer rechtsfähigen Stiftung in eine treuhänderische Stiftung

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Stiftertage im Industrieklub

Die Rheinische Post berichtet über den Stifterkongress NRW 2008

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Privat erben – Schenken lohnt

RA Dr.jur. K. Krüger zur Reform des Erbrechts

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Lichtensteiner Stiftungen

Radiointerview in Antenne Düsseldorf zum Thema Lichtensteiner Stiftungen mit Dr. Kay Krüger

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UNICEF Spendenskandal

Fernsehinterview in WDR Aktuell zum Thema UNICEF Spendenskandal mit Dr. Kay Krüger

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„Kontinuität statt Vergänglichkeit“

Der Düsseldorfer Rechtsanwalt und Stiftungsexperte Kay Krüger über die Vorteile einer Stiftungsgründung

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Vereinsmitglieder haften nicht

BGH: Keine persönlichen Konsequenzen bei Insolvenz

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Chancen und Risiken dauerhafter Förderbeziehungen

Beitrag von Dr. Kay Krüger

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„Staat kann nicht mehr alles leisten“

Beitrag von Dr. Kay Krüger zum Gesetzentwurf für stärkere Berücksichtigung von ehrenamtlichem Engagement im Steuerrecht.

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Dr. Kay Krüger im Observer Oberkassel

Im März 2007 über die unabdingbare Notwendigkeit ein Testament zu verfassen

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Bis zum Jahre 2005 werden jährlich geschätzte 160 Milliarden vererbt, ab 2005 soll das Erbschaftsvolumen auf 230 Milliarden Euro jährlich anwachsen.

Die Erfahrung zeigt, dass ohne Testament oder bereits bei geringfügigen Fehlern in Testamenten oftmals langjährige Streitigkeiten und Prozesse, selbst in bislang harmonischen Familien, die Folge sind.

Passivität in der Nachfolgeplanung führt zu rechtlichen und steuerlichen Konsequenzen, die die Erben stark belasten können. Hier ist oftmals der Lebenspartner betroffen, der als Ehepartner mangels einer eindeutigen testamentarischen Verfügung teilweise langjährig in Streit mit den leiblichen Kindern gerät, wenn es um Zuteilung von Immobilien oder einer Firma geht oder um die einfache Frage, ob der Ehepartner da wohnen bleiben kann, wo er auch vor dem Versterben des Partners seinen Lebensmittelpunkt hatte.

Besondere Schwierigkeiten ergeben sich – ohne Abfassung eines Testamentes – wenn der Erblasser erneut geheiratet hat oder der Lebenspartner mit ihm nicht verheiratet war.

Ohne die Abfassung eines Testamentes gilt die gesetzliche Erbfolge, die dazu führen kann, dass Verwandte des Erblassers erben, die durch Testament von der Erbfolge hätten ausgeschlossen werden können.

Erben und Vererben darf kein Tabuthema sein – juristisch kompetente und problembewusste Beratung bedeutet Hilfestellung sowohl für diejenigen, die ein Vermögen strukturiert vererben möchten als auch die, die dieses ererben werden.

Aufgrund der komplexen Rechtsmaterie – Pflichtteile, Vermächtnisse, Auflagen, Versorgung des Partners, Fortführung eines Unternehmens, Unternehmensnachfolge, gemeinschaftliches Testament, Vor- und Nacherbschaft, Steueroptimiertes Vererben (Erb- und Schenkungssteuer), Erbverträge – ist zur Vermeidung erbrechtlicher Streitigkeiten eine fundierte Einzelfallberatung unverzichtbar.

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Radiointeview zum Stifterkongress 2007

Radiointerview in zwei Teilen:

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Stiftungsprojekt in Hamburg

Zwei Mittelalterfans schlagen vor, für zwölf Millionen Euro ein altsächsisches Dorf zu errichten.

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Historischer Freizeitpark

Zwei Investoren möchten in Haseldorf eine frühmittelalterliche Siedlung errichten. Im Mittelpunkt soll der mindestens 200 Jahre alte Feldhof stehen.

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Auseinandersetuzng um Kunststiftung Museum Baden

Fernsehbeitrag aus der Lokalzeit vom 14. Juni 2006:

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Sponsoring – Beispiel: Düsseldorfer Altstadtherbst

Radiointerview in vier Audiodateien:

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Unternehmensnachfolge – Unternehmertestament

Radiointerview in zwei Teilen:

Gesendet am 23. März 2005 (Teil 1)
Teil 1 des Interviews liegt in zwei Audiodateien vor:
Gesendet am 30. März 2005 (Teil 2)
Teil 2 des Interviews liegt in drei Audiodateien vor: