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Optimierung von Steuern

Optimierung von Steuern

Unterstützung durch die Kanzlei Krüger

Der Bestand der Organisation hängt maßgeblich von der Beachtung der Steuergesetzgebung ab. Die für Vereine maßgeblichen Rechtsnormen sind über nahezu alle Steuergesetze verteilt – so finden sich Vorschriften in der Abgabenordnung, Körperschaftsteuergesetz, Einkommensteuergesetz, Erb- und Schenkungssteuergesetz, Grundsteuergesetz und Gewerbesteuergesetz.

Diese Vorschriften können eine Organisation stark belasten, diese jedoch – bei geschickter Anwendung – auch deutlich befördern und den Bestand sichern.

 

Gründung und dann?

Zunächst wird nach der Gründung die Vorläufige Bescheinigung durch das Finanzamt ausgestellt wird – hier handelt es sich um einen „Vertrauensvorschuss“ seitens der Behörden, da der Status der Organisation zunächst für in der Regel 18 Monate – jedoch vorläufig – gewährt wird.

Die „Nagelprobe“ der Organisation ergibt sich hiernach, wenn Finanzübersichten gefertigt und eingereicht werden, die die in der Vergangenheit liegenden Geschäftsverlauf darstellen – es gilt den Freistellungsbescheid in Fortführung der vorläufigen Bescheinigung zu erhalten.

Die Erfahrung der Kanzlei Krüger zeigt, dass zu diesem Zeitpunkt oftmals bereits sehr Vieles „falsch gelaufen“ ist.

 

Ambitionierte Mitglieder und Vorstände haben beispielsweise im positiven Glauben, „doch Alles für die Körperschaft zu tun“, bereits – häufig im hochsensiblen Einnahmebereich – Vieles auf den Weg gebracht und umgesetzt, was zu nicht revidierbaren Maßnahmen der Finanzämter führen muss – der Entzug der Gemeinnützigkeit ist hier die häufigste Reaktion finanzamtlicher Kontrolle, dieser geht ein finanzamtlicher Prüfungstermin voraus.

Das Gemeinnützigkeitsrecht ist in der Abgabenordnung geregelt. Es enthält eine Vielzahl von Regelungen, die sich dem steuerlichen Laien nicht immer sofort erschließen, deren Kenntnis für eine geordnete Vereins-/Verbandsgeschäftsführung aber von großer Bedeutung ist.

Zur Erleichterung der Vereins-/Verbandsarbeit will die Kanzlei Krüger informieren und den mit den steuerlichen Angelegenheiten betrauten Geschäftsführern und Schatzmeistern das nötige Rustzeug für den Umgang mit dem Steuerrecht an die Hand geben.

Schließlich hängen die Vereinskontinuität und der Bestand des Vereins nicht unmaßgeblich von der Kenntnis und Beachtung der steuerlichen Rahmenbedingungen ab.

    Buchhaltung Taschenrechner
    Folgende Bereiche und Fragestellungen gehören zum beratenden Tagesgeschäft
    • Der Verein als Rechtsform in Abgrenzung von gemeinnütziger GmbH und Stiftung
    • Gemeinnützigkeitsrecht – Kriterien und Grenzen
    • Spenden und Mitgliedsbeiträge
    • Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer
    • Besteuerung wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe
    • steuerlich privilegierte Zweckbetriebe
    • Umsatzsteuer, Besteuerung Sponsoring
    • Lohnsteuer -Verein als Arbeitgeber
    • Erbschaft- und Schenkungssteuer
    • Grund- und Grunderwerbssteuer
    • Steuerliche Aspekte einer Umwandlung
    • Versteuerung der Entnahmen von Vorstandsmitgliedern – Gestaltungsalternativen
    • Besteuerung von Immobilien im In- und Ausland
    • Realisierung sämtlicher möglicher Steuervorteile im Bereich der
    • Zweckbetriebe
    • Wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe
    • Benefizveranstaltungen
    • Sponsoring
    • Merchandising
    • Vermögensverwaltung
    • Allgemeine Steuerfreigrenzen

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