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Übersicht Spezialisierungen

Vielfältig aufgestellt
Mandate der Kanzlei

Die Kanzlei Dr. Krüger ist hochspezialisiert. Die folgenden Beispiele zeigen auf, welche denkbaren Ansätze der Mandanten wie verwirklicht wurden.

Natürlich werden alle Stiftungen und Vereine auch vor den Gerichten, Vereinsregistern, Finanzämtern und der Stiftungsaufsicht vertreten, um deren Rechte durchzusetzen oder zu verteidigen.

International Bild mit Flaggen

Internationales

Wussten Sie, dass deutsche Stiftungen und Vereine international steuerwirksam fördern können? Die Kanzlei betreut Stiftungen und Vereine, die Schulen in Costa Rica und Indien fördern, entweder indem sie den Zweck unmittelbar selbst verwirklichen oder institutionell fördern. Weitere Zwecke sind Integration und Völkerverständigung.

Kinder

Integration & Völkerverständigung

Deutschland gilt als Zuwandererland. Eine pluralistische Gesellschaft kann nur bestehen, wenn die Bürger der Nationen eines modus operandi entwickeln, dies zum Vorteil Aller zu gestalten. Die von der Kanzlei Dr. Krüger errichteten und betreuten Stiftungen und Vereine unterstützen Migranten bei behördlichen Anforderungen und Wohnungssuche sowie Übersetzungen. Zudem werden teilweise Preise verliehen für herausragende Projektumsetzungen (preisverleihende Stiftungen und Vereine).
Kunstausstellung

Kunst & Kultur

Die von der Kanzlei errichteten und betreuten Stiftungen fördern die Kunst und Kultur. Dies entweder flächendeckend oder auch gezielt bezogen auf eine definierte Kunstrichtung, einen Kunststil oder auch einen bestimmten Künstler. Oftmals geht es darum das Werk eines Künstlers dauerhaft gepflegt, ausgestellt und versichert zu wissen und zudem die Reputation des Künstlers über die Jahre zu bewahren oder gar zu steigern. Der Stifter bestimmt nicht nur Ziel und Zweck der Stiftung sondern auch die Art der Umsetzung, etwa durch Stipendien für junge Kunst Schaffende oder eine Preisverleihung.

Denkmalschutz Bild

Denkmalschutz & Denkmalpflege

Vereine und Stiftungen fördern den Erhalt unseres kulturellen Erbes. Hierbei kommt es vor, dass der Mandant seine eigene denkmalgeschützte Immobilie in eine Stiftung einbringt, sich selber ein lebenslanges unentgeltliches Wohnrecht vorbehält und steuerwirksam eine Stiftung errichtet.
Roter Sand Leuchtturm
Kinder und Jugendförderung Bild

Kinder und Jugendförderung

Diese Zwecke werden häufig mit den Zwecken der Bildung und Erziehung kombiniert.

Gefördert werden beispielsweise:

  • Errichtung von Kinder- und Jugendtreffs
  • Durchführung von Kinder- und Jugendfreizeiten
  • Instandsetzung und Erhalt von vorhandenen Einrichtungen für die Kinder- und Jugendarbeit
  • Durchführung von Projekten zur Integration von Kindern und Jugendlichen
  • Durchführung von Projekten für Kinder und Jugendliche im kulturellen Bereich

 

Natürlich kann die Kanzlei jeden Förderansatz in ein gemeinnützges Konzept „giessen“, die Kenntnis der Anforderungen an die Gemeinnützigkeit und deren Umsetzung in der Praxis sind hierbei Voraussetzung.

Bild Mikroskop Medizin

Forschung und Wissenschaft

Stiftungen fördern die Forschung und Wissenschaft. Hier geht es oftmals auch darum Ergebnisse dieser Forschung zu sichern und steueroptimiert Einnahmen durch Patentierung und Lizensierungen etc. zu generieren. Eine der namhaftesten Forschungsinstitute das Fraunhofer Institut ist ein gemeinnütziger Verein. Natürlich kann die Forschung und Wissenschaft auch flächendeckend und/oder international gefördert werden.
Medizin Box mit Bild

Medizin

Die Stiftungen die von der Kanzlei errichtet wurden, fördern die Medizin in Deutschland oder auch an bestimmten Kliniken im Ausland.

Diese Zwecke werden oftmals durch Mittelakquisition für bestimmte Kliniken verwirklicht oder auch direkt für Projekte dieser Kliniken. Es kommt zu Stipendien und/oder Preisverleihungen.

Der Zweck liest sich häufig wie folgt:
Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Förderung der Hochschulmedizin, insbesondere des Universitätsklinikums und der Medizinischen Fakultät bzw. etwaiger Nachfolgeorganisationen (alle im Folgenden: Destinatäre).

Der Stiftungszweck wird auch verwirklicht durch die Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen und Forschungsvorhaben, die Vergabe von Forschungsaufträgen sowie die Unterstützung von Maßnahmen, die der Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke dienen.

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Tierschutz

Der Tierschutz ist einer der beliebtesten Zweck gemeinnütziger Körperschaften in Deutschland.

Die von der Kanzlei errichteten und betreuten Organisationen fördern und unterhalten Tierheime.

Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch die Unterhaltung und den Betrieb von Tierschutzheimen und Gnadenhöfen für Haustiere sowie die Weitergabe von in den vorgenannten Einrichtung lebenden Tieren.
Die Stiftung / der Verein ist erzieherisch und informativ tätig und betreibt zur Verbesserung der Einsichtsfähigkeit und Sensibilisierung Aufklärungsarbeit zum Tierschutz und zur Tierhaltung, um so die Notwendigkeit aufzuzeigen, die natürlichen Ressourcen besser zu schützen und den Zustand von Natur und Umwelt zu verbessern.

Naturschutz Bild

Natur- und Umweltschutz

Wie wertvoll ist es, wenn sich engagierte Bürger sich dem Thema Natur und Umwelt annehmen?
Die Organisationen fördern beispielsweise in folgenden Bereichen im In- und Ausland:

 

  • Vernetzung von Akteuren für eine Nachhaltige Entwicklung
  • Umweltbewusstsein, Umweltbildung und Umweltberatung
  • Kommunikation und Medien für eine Nachhaltige Entwicklung
  • Kunst und Kultur für eine Nachhaltige Entwicklung
  • Umwelt und Gesundheit als gesellschaftliches Querschnittsthema
  • Arten-, Natur- und Biotopschutz
  • Schutz der Böden
Gemeinnützigkeit Spendensammlung Bild

Karitative Zwecke

Insbesondere auch vermögende Privatpersonen zeigen sich dankbar für ihren beruflichen Erfolg und wollen oftmals der Gesellschaft „etwas zurück geben“. Engagierte Bürger beklagen das „Auseinander Driften“ der Gesellschaft und beklagen soziale Ungerechtigkeiten.

Das sind die Mandanten, deren Vereine und Stiftungen folgende Umsetzungen Ihrer Förderung auswählen:

  1. Unterstützung bedürftiger Kinder
  2. Unterstützung kinderreicher Familien, soweit sie bedürftig sind
  3. Unterstützung von Witwen, Waisen, Behinderten, soweit sie bedürftig sind
  4. Unterstützung von Arbeitslosen und Obdachlosen
  5. Unterstützung von Straßenkindern und Verwahrlosten
  6. Einrichtung von Suppenküchen
  7. Hilfe bei Katastrophen und außerordentlichen Notzuständen
  8. Unterstützung und Zusammenarbeit mit anderen Verbänden und Einrichtungen im In-und Ausland

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