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Vereinsgründung & Verbandsgründung

Vereinsgründung & Verbandsgründung

Vereine können als die größte Bürgerbewegung Deutschlands bezeichnet werden – jeder zweite Deutsche ist Mitglied in einem Verein. Laut einer Statistik des Bundesverbandes Deutscher Vereine und Verbände, in dessen Mitbegründer der Inhaber der Kanzlei Krüger ist – existieren in Deutschland ca. 600.000 Vereine.

Die Kanzlei Krüger kann auf langjährige in der Praxis erprobte Erfahrung in sämtlichen Bereichen vereinsspezifischer Fragestellungen zurückgreifen.

Am Anfang steht die Idee, deren Umsetzung bedarf der idealen Rechtsform – diese zu finden wiederum, erfordert eine Bedarfsanalyse.

Diese Vorarbeit ist zu leisten, in dem man sich die geplante Organisation in 10 Jahren (mindestens) vorstellt und sämtliche Zukunftsziele und Perspektiven intensiv erörtert. Auf diesen Informationen aufbauend und diese umsetzend entsteht Schritt für Schritt die Institution in Form einer Körperschaft, die Ihre Ziele umzusetzen dauerhaft im Stande ist.

Dies kann sein:

  • der Verein , der sich in seiner Region engagiert
  • der Verein, der international tätig sein wird
  • Der Verein sein, der intensiv Einnahmen erzielen will oder muss
  • Der Verband sein, der in der Lage ist Willensbildung einer bestimmten Gruppe zu kanalisieren und zu strukturieren
  • Der Bundesverband oder Landesverband sein, der eine bereits vorhandene Organisationsstruktur unter sein Dach bringen muss

Das Recht der Vereine und Verbände in Deutschland ist im Wesentlichen in den §§ 21 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt.

Das BGB enthält eine Vielzahl von Regelungen, die sich dem Laien nicht immer sofort erschließen, deren Kenntnis für eine geordnete Vereins-/ Verbandsgeschäftsführung aber von großer Bedeutung ist – hinzu kommen zahlreiche steuerliche Vorgaben aus nahezu allen Steuergesetzen, die für Vereine relevant sind.

Zur Erleichterung der Vereins-/ Verbandsarbeit will die Kanzlei Krüger informieren und den mit den rechtlichen Angelegenheiten betrauten Vorständen, Geschäftsführern und Mitgliedern das nötige Rustzeug für den Umgang mit dem Vereinsrecht an die Hand geben.

Darüber hinaus bearbeitet die Kanzlei Krüger Mandate, die Rechte des Vereins oder Verbandes gegenüber den Behörden durchzusetzen.

Schließlich hängen die Vereinskontinuität und der Bestand des Vereins nicht unmaßgeblich von der Kenntnis und Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen ab.

 

Zusammenarbeit am Tisch
Folgende rechtliche Bereiche und Fragestellungen sind tägliche Praxis der Kanzlei Arbeit:
  • Gründungssvorgang
    • Verfahren gegenüber Finanzamt und Vereinsgericht
  • Das Statut des Vereins / Verbandes
    • Satzungskonzeption
    • Satzungsrecht
    • Vorstand
    • Geschäftsführer
  • Verknüpfung der bestehenden Einheiten
  • Umwandlung von Vereinen und Verbänden nach dem Umwandlungsgesetz
  • Anstellungsverträge, Vergütung
  • Haftung der Verantwortlichen
  • Vertretungsmacht
  • Ausschlussverfahren – Sanktionsrecht
  • Haftung des Vereins – Haftungsbeschränkung
  • Förderverträge
  • Sponsorenverträge
  • Vereinsspezifisches Arbeitsrecht
  • Gremienrecht
    • Mitgliederversammlung
    • Vorstand
    • Geschäftsführer
    • weitere Organe
    • Stimmrechte
  • Satzungsänderung
  • Mitgliedschaft
  • Beitragsrecht
  • Spendenrecht
  • Kontakt – Intervention
    • Vereinsgericht
    • Finanzamt
    • Finanzgericht
    • Arbeitsgericht
    • Amts-, Landes- und Oberlandesgericht

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