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Stiftung & Steuern

Stiftung & Steuern

Die unterschiedlichen Stiftungsformen haben zunächst nach Errichtung und später in ihrem Wirken die unterschiedlichsten steuerlichen Aspekte zu berücksichtigen – der Status der Steuerfreistellung anerkannt gemeinnütziger Stiftungen hat ein Höchstmass an Aufmerksamkeit der Finanzbehörden zur Folge.

 

A. Steuern und Stiftung

Aber auch nicht gemeinnützige Stiftungen – etwa Familien- und Unternehmensstiftungen – zeigen zahlreiche steuerliche Besonderheiten.

Die Kanzlei Krüger begleitet Stiftungen durch den „Vorschriftendschungel“ und erarbeitet steueroptimierte Konzepte für die Phasen:

  • Gründung
  • Wirken
  • Umwandlung

Durch das Stiftungsförderungsgesetz, das seit dem Jahr 2000 seine Wirkung zeigt, ist es möglich über insgesamt 11 Jahre verteilt erhebliche Steuervorteile zu realisieren – der Fiskus beteiligt sich so durch Steuererstattungen an den Kosten der Errichtung.

Die Familienstiftung kann trotz der ihr gegenüber erhobenen Erbersatzsteuer wesentliche Steuervorteile für sich geltend machen, die Unternehmensstiftung kommt insbesondere im Falle der so genannten Doppelstiftung in den Genuss von Steuerprivilegien.

Steueroptimiert erfordert in diesem Zusammenhang die individuell zu erarbeitende Strategie der sukzessiven Einbringung von Stiftungskapitalien, bezogen auf Steuerpflicht, Gewinnrealisierung und zu realisierender Steuerprivilegien.

 

Steuerstrategie nicht nur bei Errichtung

Auch nach der Errichtung und der Geltendmachung der Steuervorteile hat die Stiftung die finanzamtliche Erlasse und steuerliche Vorgaben neben den „reinen“ Steuergesetzen zu beachten.

Hierbei gilt es in der richtigen Art und Weise mit den Finanzämtern zu kommunizieren, die Einnahmen Ausgabenseite sollte nicht ungeprüft an das Finanzamt übermittelt werden – hier gilt es bereits vor der Rechenschaft das Wirken der Stiftung so zu planen, dass finanzamtliche Vorgaben erfüllt werden.

Diese Besonderheiten sind in folgenden Bereichen verstärkt zu berücksichtigen:

  • Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit
  • Einnahmen aus Zweckbetrieben
  • Einnahmen aus steuerprivilegierter Vermögensverwaltung
  • Einnahmen aus Umschichtungsgewinnen
  • Höhe der Verwaltungskosten
  • Verwaltungskosten oder satzungsgemässe Leistungen
  • Proportionale Verteilung sämtlicher Einnahmearten und Kostenstellen

Die „richtige, kanalisierte“ Darstellung dieser Positionen kann über den Bestand der Stiftung entscheiden.

 

B. Kooperationen

Die Kanzlei Krüger arbeitet langjährig in Kooperationen mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zusammen, wenn es darum geht, das steueroptimierte Konzept steuerlich umzusetzen.

Diese können im Bedarfsfall mit einbezogen werden.

Hierdurch ist gewährleistet, dass die Stiftungserrichtung sich wie geplant steuerlich auswirkt.

Hier kann es im Vorfeld einer Stiftungserrichtung zu einer verbindlichen Anfrage gegenüber den Finanzbehörden kommen, die die Steuerbehörden entsprechend bindet.

 

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